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Verfassungsorgane in Bund und Land



Thread StarterGundolf



PostRank 2



Mitglied seit 15.09.2008
Beiträge: 28

Verfasst am 04.03.2011, 08:29:07 Uhr


Kennen der Verfassungsorgane auf Bundes- und
Landesebene
Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident,
Bundesverfassungsgericht
Landtag Sachsen
Landesregierung Sachsen
Seiten Administrator

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1. Antwort auf: Verfassungsorgane in Bund und Land



Frances Sobotta

PostRank 1



Mitglied seit 03.09.2010
Beiträge: 8

Verfasst am 04.03.2011, 11:40:50 Uhr


Die Verfassungsorgane auf Bundes- und Landesebene besteht auf Grundgesetze.
Die Bundesregierung ist ein demokratischer und sozialer Bundestaat.
Die ganze Staatsgewalt geht vom Volk ab, dementsprechend wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehende Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Der Bundestag wird als Plenium bezeichnet. Es werden Fraktionen, Ausschüssen und Arbeitskreise vorbereitet im Plenum. Der Bundestag kontrolliert die ganze Bundesregierung und hat daher die gleichen Grundgesetze. Auch der Bundesrat muss beteiligt werden, dabei wird zwischen einfach und zustimmungsbedürftiges Gesetzen unterschieden.
Durch den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung im Bund, sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Im Bundesrat haben Länder -je nach Einwohnerzahl- drei bis sechs Stimmen.
Mit etwa 4,5 Millionen Einwohner ist Sachsen das bevölkerungsreichste Land der fünf neuen Bundesländer.

LG Franciii
registrierter User

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